AGB

Allgemeine Konditionen:

Annulationskosten:

  • Annullierungen bis 29 Tage vor Anreise:
     Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF).
  • Annullierung bis 15 Tage vor Anreise:
     50 Prozent Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF). Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF).
  • Annullierung bis 5 Tage vor Anreise:
     20 Prozent Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF). Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF).
  • Annullierungen ab 5 Tagen vor Anreise oder No-show:
     Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF).
     Ansonsten werden 100 Prozent des Totalbetrages zurückzubehalten. 
  • Allfällige Rückerstattungen erfolgen erst nach Ablauf des gebuchten Ferienzeitraums.


Zahlungsmodalitäten:

Eine Zahlung der Buchungsgebühr per elektronische Zahlung ist erforderlich.


Haftung / Sorgfaltspflicht:

Die Räumlichkeiten der Energy Lodge sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Für entstandene Sachschäden verpflichtet sich der Gast bzw. die Firma aufzukommen. Die Energy Lodge lehnt jede Haftung für Diebstähle usw. und in Bezug auf Leistungen Dritter ab.


Fundsachen:

Fundsachen werden nur auf Anfrage des Gastes nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Versand trägt der Gast.


Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast / Kunde und der Energy Lodge ist das schweizerische Gesetz anwendbar. Als Gerichtsstand wird Kandersteg vereinbart.